12 Monate Gewährleistung
Gewährleistung bedeutet, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die verkaufte Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln ist.
Daher haftet der Verkäufer für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben auch für solche Mängel, die erst später bemerkbar werden.
Tritt ein Mangel innerhalb der ersten sechs Monate nach der Übergabe der Ware auf so liegt es am Verkäufer, zu beweisen dass das Produkt bei Übergabe nicht defekt war, ist diese Frist überschritten, liegt die Beweislast beim Kunden.
Obwohl die Begriffe "Garantie" und "Gewährleistung" im Geschäftsalltag eine große Rolle spielen, werden sie oft nicht richtig angewendet vor allem von Verbrauchern.
Die Garantie (engl. guarantee) ist eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden (Haltbarkeits- oder Funktionsversprechen).
Die Garantiezusage bezieht sich zumeist auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit für den Zeitraum garantiert wird.
Eine Garantiezusage darf die gesetzliche Gewährleistung (24 Monate) in keinem Fall verringern oder ersetzen, sondern findet immer nur neben der bzw. zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung Anwendung.
Viele Verbraucher werfen Garantie und Gewährleistung in einen "Topf". Doch das ist falsch. Grob kann man festhalten, dass Gewährleistung Sache der Händler ist, Garantie Sache der Hersteller. Während Händler zu einer Gewährleistung gesetzlich verpflichtet sind, steht es den Herstellern frei, für ihre Produkte zu garantieren.
In allen berechtigten Fällen sind wir aber natürlich darum bemüht Gewährleistungsansprüche korrekt abzuwickeln und Ihnen den entstandenen Schaden zu ersetzen.